LfDI-Baden-Württemberg und Twitter – ist das stimmig?

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg verkündet hier stolz, dass er nun seit einem Jahr auf Twitter vertreten ist. Dabei hat er natürlich und unbestritten eine große Reichweite erzielt, gar kein Thema! Auch die gezeigten Aktivitäten mit knapp 1.000 Tweets in einem Jahr sind respektabel.

Andererseits handelt es sich um eine der bzgl. Datenschutz problematischen Social Media Plattformen. Will man den Tweets des LfDI folgen, kann man dies auch über die zugehörige Homepage – auf der die Tweets auch veröffentlicht werden. Ein Beispiel wäre z.B. diese Veröffentlichung:

Auf LfDI-Homepage gespiegelter Tweet mit der Überschrift "Die Horrorszenarien haben ausgedient"
Auf LfDI-Homepage gespiegelter Tweet mit der Überschrift „Die Horrorszenarien haben ausgedient“ (Screenshot vom 27.11.18)

Beim Betrachten beschleicht einen das Gefühl, dass hier inhaltlich entweder etwas vergessen wurde, oder der halbe Tweet fehlt. Und das ist leider bei etlichen dieser auf der Homepage gespiegelten Tweets so. Im Original auf Twitter sieht der Beitrag dann rundum gelungener aus, nämlich so:

LfDI-Beitrag „Auf LfDI-Homepage gespiegelter Tweet mit der Überschrift „Die Horrorszenarien haben ausgedient“ auf Twitter (Screenshot vom 27.11.18)

Ausschließlich hier, auf einer bzgl. Datenschutz problematischen Plattform, wird der Kontext des Tweet-Texts klar. Um also so manche Äußerung des LfDI zu verstehen ist es nicht ausreichend seine Homepage zu besuchen, oder die Veröffentlichungen per gleichfalls verstümmelten RSS-Feed zu abonnieren. Nein, wenn einem der Inhalt interessiert ist man gelegentlich gezwungen den Originalbeitrag auf Twitter anzuschauen. Leider inklusive aller Nachteile, wie Tracking, Übermittlung der IP-Adresse, … .

Es ist mir ja durchaus klar, dass es sich bei den Tweets nicht um staatliche oder kommunale Informationen handelt, sondern nur um kurze Tweets. Trotzdem finde ich, dass die Forderung nach einem alternativen Angebot in der Richtlinie des LfDI zur Nutzung von Sozialen Netzwerken durch Öffentliche Stellen, auch für so etwas sinnvoll wäre. Dort findet man dann folgenden Hinweis:

Außer über das Soziale Netzwerk müssen die bereitgestellten Informationen daher immer auch auf einem alternativen Weg verfügbar sein (z.B. Webseite der Verwaltung). In keinem Fall darf eine Situation entstehen, in der Nutzerinnen und Nutzer veranlasst werden, ein Soziales Netzwerk nur deswegen zu nutzen, weil sie nur dort bestimmte staatliche oder kommunale Informationen bekommen.

Wie wäre es denn mit einem zusätzlichen Mastodon- oder einem vergleichbaren Account? Oder mit einer umfassenden Spiegelung der Tweets auf der eigenen Homepage? Ich würde es mehr als begrüßen und habe das schon vor 5 Monaten per Mail beim LfDI angeregt. Leider scheint die in der Antwort versprochene Prüfung negativ ausgegangen zu sein. Schade!

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